der Einzelunternehmung easy-rental Inh. Lars Nachtwey
§1 Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte aus unserem Angebot und sind Grundlage der Vermietung.
§2 Rechte und Pflichten der Vertragspartner
- Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand gegen Zahlung des vereinbarten Mietpreises für die vereinbarte Mietdauer dem Mieter zur Verfügung zu stellen
- Der Mieter verpflichtet sich :
– keinen Dritten Rechte an dem Mietgegenstand einzuräumen
– während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht/verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadensersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.
– jegliche Beschädigungen sind sofort dem Vermieter anzuzeigen
– den Mietgegenstand bestimmungsgemäß in der vorgesehenen Art und Weise zu bedienen, zu verwenden, zu pflegen, vor Witterungseinflüssen und vor Überbeanspruchung zu schützen und nur mit zugelassenen Betriebsstoffen zu betreiben
– den Mietgegenstand unaufgefordert und pünktlich in einem einwandfreien, betriebsfähigen, gereinigtem und in vollem Umfang zurückzugeben
§3 Mietgegenstand / Mietpreis / Mietdauer
- Der Mietgegenstand wird nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausgehändigt
- Bei Übergabe ist der Mietgegenstand vom Mieter in Lieferumfang und Funktionalität zu prüfen und ggf. Mängel sofort anzuzeigen
- Der Mietpreis und ggf . Kaution sind im Voraus in bar zu entrichten
- Die Mietdauer richtet sich nach der individuell abgesprochenen Mietzeit, die im Mietvertrag festgehalten wird
- Die Verlängerung der Mietdauer ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter möglich und wird mit einem ergänzendem Mietvertrag festgehalten. Der Vermieter kann bei nicht genehmigten Überschreitungen der Mietdauer einen Nutzungsersatz und einen Schadensersatz geltend machen
- Wenn ein Mangel während der Mietdauer festgestellt wird oder der Verlust des Mietgegenstandes festgestellt wird, ist sofort der Vermieter schriftlich zu informieren
- Bei Beschädigungen des Mietgegenstandes ist der Vermieter berechtigt, die Reparatur / Reinigung von einem Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt
- Die Benutzung und Bedienung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters
- Der Mieter übernimmt eigenverantwortlich die Montage und Demontage des Mietgegenstandes
- Der Mieter haftet voll umfänglich bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Mietgegenstandes
§4 Stornierung von bestätigten Aufträgen
- Stornierungen bis 28 Tage vor Auftragstermin werden mit 15% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Stornierungen von Aufträgen bis 21 Tage vor Auftragstermin werden mit 25% in Rechnung gestellt. Stornierungen von Aufträgen bis 14 Tage vor Auftragstermin werden mit 50% und Stornierungen ab dem 7 Tag vor Auftragstermin mit 70% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
§5 Gerichtsstand/Erfüllungsort
- Gerichtsstand ist bei gewerblich Handelnden der Sitz der Einzelunternehmung easy-rental Inh. Lars Nachtwey
- Erfüllungsort ist generell der Sitz der Einzelunternehmung easy-rental Inh. Lars Nachtwey
§6 Salvatorische Klausel
- Die Geltung des Mietvertrages wird im Übrigen nicht berührt, sollte eine Bestimmung des Mietvertrags unwirksam sein. An Stelle der unwirksamen Bestimmung, tritt die Reglung ein, die bei wirtschaftlicher Betrachtung beider Parteien am nächsten kommt.
Stand: 01.09.2019